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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Damnatus von GW verboten



NeonSamurai
Freitag, 13. Juli 2007, 11:03
Das Fan-Projekt von Sphärentor (ein 40k Tabletop Forum) wurde nach mehreren Jahren Arbeit von GW verboten.
Besser gesagt wurde die Erlaubnis zurückgezogen.

Sehr schade, denn wenn ihr euch den Trailer anschaut, werdet ihr sehen dass der Film wirklich Potential hatte und schon mehr als 10000€ in den Film gesteckt worden sind.
Der Film ist nun fertig, doch leider werden wir ihn nicht sehen können.

Allerdings sollte man GW nicht als absoluten BadGuy hinstellen, das Problem ist wohl eher das deutsche Gesetz. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es eine Klausel im deutschen Gesetz, die besagt, dass man das Urheberrecht nicht abtreten kann und der Fanfilm dann nicht,wie mit GW ausgemacht, komplett in deren Besitz übergeht.


Es gibt eine Onlinepedition für den Film, die ihr, wie den Trailer auch, auf http://damnatus.de findet.

Tom
Freitag, 13. Juli 2007, 11:18
Yep das ist die Klausel die auch Feder & Schwert daran hindert so manches zu machen, wie sie gerne wollten. Besonders in Bezug auf DnD.

Jadetiger
Freitag, 13. Juli 2007, 13:14
Der kostenlos runterladbare Soundtrack ist ja der TOTALE OBERHAMMER!!!

Das ist wirklich EXAKT das was ich mir immer für WH40K vorgestellt habe.
Wer hat nen guten Farblaserdrucker? Wer kann CDs bedrucken?
:habenwil:

NeonSamurai
Freitag, 13. Juli 2007, 13:26
Jupp, klasse Sache. Den Chaosgate-Soundtrack noch dazu und man ist perfekt bedient.

Jadetiger
Freitag, 13. Juli 2007, 13:45
Chaosgate-Soundtrack:habenwil:

Sartokos
Freitag, 13. Juli 2007, 19:07
Na, ich weiss nicht.... das klingt mit dem Urheberrecht was hahnebüchen als Erklärung.

Urheber sind nunmal die Macher des Films, nicht GW. Das Urheberrecht ist das Recht, dies auch zuzugeben ;)

Aber die Verkaufs-, Verbreitungs,- Verwertungs- und was-auch-immer-Rechte können sehr wohl abgetreten werden. So läuft es doch auch bei Verlägen und Softwarefirmen.

Wenn ich für meine Firma was schreibe, dann darf ich nicht bestimmen, was damit geschieht. Ich darf nur sagen "Ich hab's geschrieben..."


Ich vermute, hier ist wieder ein Problem der nicht richtigen Gleichsetzung Copyright zu Urheberrecht

Andererseits - bin ich juristisch vollkommener Dofkop... aehm.-... Laie *g*

Grüßle
Mike

thestor
Freitag, 13. Juli 2007, 22:41
Ich kenn mich im Urheberrecht auch ncith sooo aus, aber da gibt es glaub ich schon den gedanken den "künstlerischen Urheber" zu schützen. Beispiel neuer Bahnhof in Berlin, Architekt hat erfolgreich die Bahn verklagt, dass sie für mehrere Millionen den Bahnhof nach genau seinen Plänen wieder herrichten, obwohl die Bahn kaum Rechte am Bahnhof an ihn abgetreten haben wird.
Das Klauseln zum Schutz bestimmter Gruppen dazu führen, dass jene Gruppen erst gar nicht zum Zuge gelassen wreden kommt in der Tat häufiger vor.

Jadetiger
Samstag, 14. Juli 2007, 11:25
Na, ich weiss nicht.... das klingt mit dem Urheberrecht was hahnebüchen als Erklärung.

Urheber sind nunmal die Macher des Films, nicht GW. Das Urheberrecht ist das Recht, dies auch zuzugeben ;)

Aber die Verkaufs-, Verbreitungs,- Verwertungs- und was-auch-immer-Rechte können sehr wohl abgetreten werden. So läuft es doch auch bei Verlägen und Softwarefirmen.Also nochmal für dich aufgedröselt:
Das Urheberrecht des Films liegt bei den Machern. Dieses Urheberrecht kann nicht abgetreten werden. GW befürchtet nun, dass ein Werk, das auf ihren Veröffentlichungen basiert, unwiderruflich in den Händen der Filmemacher liegt und dadurch für GW nicht absolut kontrollierbar ist.
Natürlich dürfte GW das Vermarktungsrecht erwerben. Trotzdem wäre es immer noch ein Werk von verlagsfremden Autoren und das passt GW nicht.

chaotic
Samstag, 14. Juli 2007, 19:14
Wenn ich für meine Firma was schreibe, dann darf ich nicht bestimmen, was damit geschieht. Ich darf nur sagen "Ich hab's geschrieben..."
Ich glaube, da kann ich dich etwas erhellen (nachdem ich einen entsprechenden Artikel in der c't gelesen habe). Wenn deine Firma dich als Software-Entwickler einstellt und bezahlt, hat sie alle Rechte an dem, was du in deiner Arbeitszeit für deinen Arbeitgeber erstellst.

Sartokos
Samstag, 14. Juli 2007, 20:09
Ich glaube, da kann ich dich etwas erhellen (nachdem ich einen entsprechenden Artikel in der c't gelesen habe). Wenn deine Firma dich als Software-Entwickler einstellt und bezahlt, hat sie alle Rechte an dem, was du in deiner Arbeitszeit für deinen Arbeitgeber erstellst.

Nicht ganz. Das hängt zum einen von den Arbeitsverträgen ab, aber bei den meisten ist es so, da hast Du wohl recht.

Aber - zum anderne ist das Urheberrecht nicht abtretbar. Das kann die Firma also nicht haben. Sehr wohl hat sie Verbreitungsrecht, Verkaufsrecht, etc., pp.



Natürlich dürfte GW das Vermarktungsrecht erwerben. Trotzdem wäre es immer noch ein Werk von verlagsfremden Autoren und das passt GW nicht.


Und genau diese Haltung kann ich eben nicht verstehen. Darauf basierend dürfte niemand für GW was in Deutschland machen, nicht einmal GW Angestellte, da das Urheberrecht eben nicht bei GW liegen würde, sondern tatsächlich bei den Autoren.... ;)

Aber mir soll's egal sein, ändern können wir ja eh nichts... ;)

Grüßle
Mike